Mehr Steuergerechtigkeit für Grenzpendler

Bei Grenzgängern, die in Frankreich wohnen und in Deutschland in Kurzarbeit beschäftigt sind, ist das Kurzarbeitergeld bisher in Frankreich der Besteuerung unterworfen, obwohl es in Deutschland bereits um einen fiktiven Steuerabzug gekürzt wurde.

Doch nach langem Hin und Her bringt eine neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nun endlich Klarheit und Entlastung. Danach können Arbeitgeber für die in ihren Betrieben beschäftigten Grenzgänger aus Frankreich eine Berechnung des Kurzarbeitergeldes auf Bruttobasis vornehmen und an die Beschäftigten auszahlen sowie die Erstattung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Die Abschaffung der in der Vergangenheit zu Unrecht erhobenen doppelten Besteuerung von Grenzgängern in Kurzarbeit ist ein Meilenstein für französische Beschäftigte im Saarland, die täglich zu ihrem Arbeitsplatz ins Saarland pendeln und damit auch die Wirtschaft hierzulande ankurbeln.

Der sozialpolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Fraktion in der Regionalversammlung, Roland König, der bereits im September in einem Offenen Brief an Arbeitsminister Hubertus Heil die Umsetzung jener Rechtsprechung gefordert hatte, meint hierzu: „Wir werben und kämpfen seit Jahrzehnten in unserer Region für ein Zusammenwachsen über die Grenzen hinweg. Dass die Grenzen immer wieder zu sozialen Ungleichheiten und Härten führen, ist extrem bedauerlich. Die Freien Demokraten begrüßen ausdrücklich die sich nun abzeichnende Lösung.“

Zudem fordert König Gespräche auf höchster politischer Ebene zwischen Deutschland und Frankreich mit dem Ziel, die französische Seite zu einem Doppelbesteuerungsabkommen zu bewegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.

*